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GEERBTES HAUS VERKAUFEN

Ein geerbtes Haus verkaufen

Nahezu jeder dritte Erwachsene hat schon einmal etwas geerbt. Oft werden auch Immobilien vererbt, weshalb sich häufig die Frage gestellt wird, was beachtet werden muss, wenn das geerbte Haus verkauft werden soll.

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafürsprechen, eine geerbte Immobilie zu verkaufen. So kann es sein, dass diese sich in einer für Sie ungünstigen Lage befindet oder der Zustand des Hauses Ihre Entscheidung beeinflusst.

Auch das Verhältnis, in dem Sie zu der verstorbenen Person standen oder Ihr Herz, das an der Immobilie hängt, da Sie einen Großteil Ihres Lebens dort verbracht haben, spielen eine Rolle.

Sie sehen, ob Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit bei der Entscheidung und holen Sie sich den Rat vertrauter Personen.

Wichtige Schritte, bevor Sie ein geerbtes Haus verkaufen können

Wenn Sie ein Haus geerbt haben, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten, bevor Sie es verkaufen können.

Eine Ausschlagungsfrist gibt Ihnen sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Geerbt wird grundsätzlich nur als Gesamtes, sodass auch Schulden mitgeerbt werden.

Wird in einer Erbengemeinschaft geerbt, können Entscheidungen über das Erbe nur in dieser Gemeinschaft getroffen werden. Auch der Verkauf einer Immobilie muss somit gemeinsam geregelt werden.

Sobald das Erbe angenommen wird, erhalten Sie einen Erbschein, der Sie dazu berechtigt in das Grundbuch des geerbten Hauses einzusehen. Anschließend müssen Sie als neuer Eigentümer dort eingetragen werden. Erst, wenn all diese Formalitäten erledigt sind, können Sie damit beginnen das Haus zu verkaufen.

Gerade in der Zeit der Trauer kann es sehr angenehm sein, sich die Hilfe eines erfahrenen Maklers zu holen.

Mit einer Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen

Es kommt nicht selten vor, dass mehrere Personen ein Haus erben. Bevor Sie aber mit einer Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen, müssen sich alle Parteien einig sein. Dabei genügt keine Mehrheitsentscheidung. Wenn alle Erben zugestimmt haben, kann der Verkauf des Hauses beginnen. Am Ende wird der Erlös gleichmäßig auf alle Mitglieder der Erbengemeinschaft aufgeteilt.

Wir helfen Ihnen beim Verkauf
Ihrer Immobilie im Falle einer Erbschaft

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